Sicherheitshinweise

Ihre Sicherheit steht immer an erster Stelle. Damit Sie im Notfall schnell und sicher reagieren können, finden Sie hier ein paar wichtige Hinweise und Verhaltensregeln.

  • sofort Warnblinkanlage einschalten
  • Mindestabstand einhalten
  • Motor abstellen
  • nicht wenden oder rückwärtsfahren
  • Tunneldurchsagen über Verkehrsfunk oder Tunnellautsprecher beachten
  • im Fahrzeug bleiben
    – nur nach Aufforderung durch Tunnelpersonal Fahrzeug verlassen
    – Fahrzeug nicht abschließen
    – Zündschlüssel stecken lassen
  • sofort Warnblinkanlage einschalten
  • Fahrzeug in Haltebucht abstellen oder min. äußerst rechts im Tunnel
  • Motor ausschalten
  • Vor Verlassen des Fahrzeuges Warnweste anlegen
  • Fahrzeug mit Warndreieck absichern (gemäß StVO)
  • Erste Hilfe leisten (wenn nötig)
  • unverzüglich Notruf alarmieren
    – über Notruftelefon in Notrufnische (Tunnelwand)
    – Anweisungen der Leitstelle beachten

Lebensgefahr!
Wenn möglich, Fahrzeug aus dem Tunnel herausfahren.
Wenn dies nicht möglich ist:

  • Fahrzeug seitlich abstellen
    – Rettungsgasse freihalten
  • Vor Verlassen des Fahrzeuges Warnweste anlegen
  • Fahrzeug verlassen – Fahrzeug nicht abschließen – Zündschlüssel stecken lassen
  • Feueralarm auslösen (Handmelder in Notrufnische an der Tunnelwand)
  • Erste Hilfe leisten (wenn nötig)
  • Brand mit Hand‐Feuerlöscher löschen (wenn nötig)
    – Feuerlöscher befinden sich in der Notrufnische
  • Tunnelröhre unverzüglich auf kürzestem Weg verlassen (Notausgänge), wenn der Brand nicht mehr zu löschen ist
  • andere Personen beim Verlassen mitnehmen
  • Tunnellautsprecherdurchsagen beachten
  • Gegenverkehr (Nachbarröhre) beachten

Sicherheitstechnik

Der Warnowtunnel wurde nach dem neuesten Stand der Technik geplant und errichtet. Die eingesetzten Anlagen hatten zuvor schon in ähnlicher oder gleicher Bauweise ihre Leistungsfähigkeit in anderen deutschen und europäischen Verkehrsprojekten bewiesen. Der Tunnel zählt zu den modernsten Straßentunneln Deutschlands.
Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen aufgrund neuer Erkenntnisse, gesetzlicher Änderungen o. ä. sind ohne weitere Bekanntmachung vorbehalten.

  • 2 Röhren im Richtungsverkehr
  • 2 Notgehwege je Röhre
  • 2 Pannenbuchten je Röhre (jeweils eine am Tunnelportal)
  • alle 150 m befinden sich Fluchttüren (max. 75 m bis zur naheliegendsten)
    – Orientierungsleuchten und nachleuchtende Piktogramme zeigen Richtung und Entfernung (in m) zur nächsten  Fluchttür an
  • Fluchttüren sind feuerbeständig und überwacht
    – durch optische Lichtkennzeichnungen (Piktogramm) erkennbar
  • Maßnahmen zur Rauchübertrittsverhinderung in die Nachbarröhre
  • externer Zutritt für Rettungskräfte (über die zweite, nicht betroffene Röhre)
  • Einspeisung: jeweils 2 × 20 kV am Betriebsraum Ost und West
  • Notstromversorgung: 3 USV-Anlagen
  • Notbeleuchtung
  • Orientierungsbeleuchtung
  • Augen-Adaptionsstrecke (Lichtregelung am Tunneleingang)
  • Durchfahrtsbeleuchtung
  • aktive LED-Fahrbahnmarkierung
  • 24h besetzte Sicherheits-/Leitwarte
  • Automatisches Überwachungs- und Tunnelsteuerungssystem
  • Verkehrsbeeinflussung über Wechselverkehrszeichen möglich
  • Höhenkontrolle
  • Ampelanlagen
  • Umweltdatenerfassung (Wetterstationen)
  • Sperrschranken
  • Videoüberwachung
  • Notruftelefone (alle 150 m, zusätzlich 4 Notrufsäulen in den Pannenbuchten)
  • Lautsprecher
  • Verkehrsfunk (NDR 1 Radio MV, Ostseewelle)
  • Digitaler Tunnelfunk (für alle Rettungskräfte)
  • Mobilfunk (alle Netze)
  • Betriebsfunk
  • automatisches und manuelles Brandmeldesystem
  • Feuerlöscher (in allen Notrufnischen)
  • permanente Löschwasserversorgung mittels Pumpstation
  • Löschwasserentnahmestellen (Hydranten alle 150 m)
  • Löschwassernoteinspeisung möglich
  • Löschwasserauffangbecken
  • Feuerwehrausrüstung
    – auf Warnowtunnel abgestimmt
    – z.B. spezielle Langzeitatemschutzgeräte
  • mehr als 2 zuständige Feuerwachen
  • Strahlventilatoren (6 Gruppen à 5 Ventilatoren)
    – hitzebeständig, reversibel
  • Automatische Brandprogramme
  • Messwerterfassung
    – Kohlenmonoxid (CO)
    – Sichttrübung
    – Strömungsgeschwindigkeit (Luft)
  • Alarm- und Gefahrenabwehrplan
  • Feuerwehreinsatzpläne
  • automatische Tunnelleittechnik
  • automatische Tunnelsperrung über Verkehrsbeeinflussungsanlage
  • automatische Alarmierung der Feuerwehr (Standleitung zur Feuerwehr)
  • regelmäßige Notfallübungen
  • regelmäßige Wartung und Instandsetzung der Sicherheitseinrichtungen
  • helle Tunnelwände
  • zugelassene Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h
  • zur Tunneldurchfahrt nicht zugelassen: Radfahrer und Fußgänger
    – Mitnahme von Radfahrern und Fußgängern erfolgt in Bussen der RSAG